11. Station: Mahnmal auf dem Reichensperger Platz
Gehen wir jetzt weiter und überqueren wir die Straße „Neustadt“ und gehen wir rechts am Clemensplatz vorbei bis zum Reichensperger Platz. Hier steht das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz.


Das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus auf dem Reichensperger Platz.
Das Mahnmal wurde im August 2001 eingeweiht und erinnert an alle Menschen, die Opfer des Nationalsozialismus geworden waren. Es ist ein markanter Punkt für Stadtrundgänge. Unser Förderverein zeigt auch immer wieder in einer „Outdoor“-Ausstellung zu bestimmten Anlässen Biografien von NS-Opfern.
Lassen Sie uns am Ende des Gedenkgangs zur Erinnerung an den Novemberpogrom 1938 und an die verfolgten Menschen zusammenfassend folgendes feststellen:
Beginnen wir mit der Bilanz des Novemberpogroms in Koblenz:
Nach offiziellen Angaben wurden bei dem Pogrom in Koblenz 36 Wohnungen und 13 Geschäfte von jüdischen Koblenzern zerstört. Nach einer anderen Zählung waren es 41 Wohnungen und 19 Geschäfte. Die genauen Zahlen sind nicht bekannt und auch nicht ermittelbar. Aktuell betroffen davon waren auch „nur“ die Geschäfte, die damals noch bestanden. Nicht mit gezählt sind die Geschäfte und Betriebe, die die Nazis und die fehlenden Kunden schon zuvor ruiniert hatten – wie die erwähnte Metzgerei von Simon Daniel An der Liebfrauenkirche 11 – bzw. deren Inhaber noch rechtzeitig geflüchtet waren.
Bei dem Pogrom wurden 370 Juden festgenommen und in das Gefängnis in der Karmeliterstraße gebracht. Die Gestapo entließ nach einigen Tagen 130 von ihnen, 240 verschleppte sie in das Konzentrationslager Dachau. Wie viele von diesen Koblenzer wahren, ist nicht bekannt. In ganzen Deutschen Reich kamen 30.000 Männer in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen.
Beim Pogrom gab es hier einen Toten. Als ein herzkranker Mann, der am Fenster seiner Wohnung nach Luft schnappte, sah, wie zwei jüdische Männer auf der Straße misshandelt und abgeführt wurden; da bekam er einen Herzschlag und war sofort tot.
Die strafrechtliche Ahndung dieser Verbrechen misslang. Während der NS-Diktatur gab es natürlich überhaupt keinen Prozess. In der Nachkriegszeit, im Jahr 1951, fand ein Strafverfahren vor dem Landgericht Koblenz mit 13 Angeklagten statt. Von denen wurde ein Angeklagter freigesprochen, Das Verfahren gegen 7 Angeklagte stellte man nach einem Amnestiegesetz ein, 5 Angeklagte wurden zu geringfügigen Gefängnisstrafen verurteilt. Da auf diese Strafen die Internierungs- und Untersuchungshaft angerechnet wurde, mussten überhaupt nur 2 Angeklagte einige Wochen Gefängnis absitzen. Damit war für Koblenz der gesamte verbrechenskomplex „Novemberpogrom 1938“ erledigt.
Für die Juden in Koblenz und im gesamten Deutschen Reich waren die Folgen des Pogroms verheerend. Das begann schon mit drei Verordnungen am 12. November 1938, die bereits zwei Tage später, vier Tage nach dem Pogrom, im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurden.

Das Reichsgesetzblatt I Nr. 189 vom 14. November 1938.
Das war zum einen die „Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit“. Danach wurde den Juden in ihrer Gesamtheit die Zahlung einer sog. Kontribution vom 1 Milliarde Reichsmark an das Reich auferlegt.
Zum zweiten die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“. Danach war den Juden ab dem 1. Januar 1939 der Betrieb von Handelsgeschäften und Handwerksbetrieben verboten.
Und zum dritten war das die „Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbetreibenden“. Danach mussten alle Schäden, die an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstanden waren, von den Eigentümern bzw. Inhabern sofort beseitigt werden. Die Kosten hatte der jüdische Inhaber bzw. Gewerbetreibende zu tragen. Eine Erstattung konnte er auch nicht von seiner Versicherung erhalten, Das Deutsche Reich hatte nämlich alle Versicherungsansprüche der Juden für sich beschlagnahmt.
Es folgte dann eine beispiellose Diskriminierung und Ausgrenzung der Juden aus der Öffentlichkeit. Sie durften keine kulturellen Veranstaltungen mehr besuchen, den Kindern war der Besuch öffentlicher Schulen verboten, die öffentliche Fürsorge der Juden wurde fast gänzlich ausgeschlossen und den jüdischen Mietern konnte ohne Weiteres die Wohnung gekündigt werden.

Titelseite des Hetzblatts „Der Stürmer“ von Dezember 1938.
Die Folge war eine Massenflucht der Juden aus Deutschland. Im gesamten Deutschen Reich flüchteten 1939 fast 80.000 Juden, unter ihnen allein 10.000 Kinder, die auf Kindertransporten nach England gingen und so vor dem Holocaust gerettet wurden.
Die verbliebenen Juden wurden in sog. Judenhäusern auf engstem Raum und unter schlimmen Umständen kaserniert. In Koblenz gab es ca. 18 dieser Judenhäuser. 3 ¼ Jahre später begannen die Deportationen von Koblenz aus. Insgesamt gab es 7 Deportationen, die 1. am 22. März 1942, die 7. und letzte am 15. Februar 1945. Bei Kriegsende gab es noch schätzungsweise 10 Juden hier. Sie waren als sog. U-Boote untergetaucht und lebten versteckt in Koblenz und Umgebung. Das war das vorläufige Ende der 900-jährigen Geschichte der Juden in Koblenz.
Damit bin ich am Ende des Gedenkgangs zum Novemberpogrom 1938 in Koblenz. Der Förderverein Mahnmal dankt Ihnen für Ihr Interesse an dem Gang durch Koblenz und an der Gedenkarbeit für NS-Opfer. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen damit Informationen zur Erinnerung an NS-Opfer geben konnten.
Das im Rundgang verwendete Kartenmaterial unterliegt der CC BY-SA 2.0 : https://www.openstreetmap.org
Weitere Informationen zum Mahnmal Koblenz erhalten sie unter:
https://www.mahnmalkoblenz.de/index.php/der-foerderverein
